„Gemeinderundfunk
Fast gleichzeitig mit der Aufstellung der Reichsrundfunksäulen [sic] soll jetzt überall im Reich der Gemeinderundfunk eingeführt werden. Der Gemeinderundfunk hat die Aufgabe, allen deutschen Gemeinden bewegliche Rundfunk- und Lautsprecher-Übertragungsanlagen zu beschaffen.“ [anonym in: Hoheitsträger 5 1938, 34]